Physioexperts® – Praxengemeinschaft für Physiotherapie

Transparente Kosten & faire Rückerstattung –
das sollten Sie wissen

In der Physioexperts® – Praxengemeinschaft für Physiotherapie in Eugendorf setzen wir auf volle Kostentransparenz und eine individuelle Beratung rund um Ihre Behandlung. Als freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen und WahltherapeutInnen aller Kassen haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Therapiekosten über Ihre Sozialversicherung rückerstatten zu lassen. Uns ist wichtig, dass Sie im Vorfeld genau wissen, welche finanziellen Aspekte auf Sie zukommen – damit Sie Ihre Therapie unbesorgt beginnen können.

 

Die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen richten sich nach Dauer und Art der Therapie und sind daher immer für den Einzelfall zu berechnen. Die Höhe ihres Selbstbehaltes klären wir gerne ganz genau vor Beginn der Therapietermine mit ihnen ab. Dieser variiert je nach Verordnung des Arztes bzw. ihrer Sozialversicherung.

Rückerstattung durch Ihre Sozialversicherung – so funktioniert's

Nach Beendigung der Therapie können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenrückerstattung von bis zu 80 % des Kassentarifs beantragen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die vor Therapiebeginn je nach Sozialversicherung (z.B. SVS,KFA) vom Chefarzt Ihrer Versicherung bewilligt werden muss. Ihr/e Therapeut/in stellt Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, damit Sie den Antrag problemlos einreichen können.

 

Je nach Sozialversicherung und Therapieleistung variiert die genaue Höhe des Rückersatzes. Sollten darüber hinaus Zusatz- oder Unfallversicherungen bestehen, können diese den verbleibenden Selbstbehalt teilweise oder vollständig übernehmen. Wir empfehlen, sich im Vorfeld direkt bei Ihrer Kasse oder Versicherung über die jeweiligen Zuschussmöglichkeiten zu informieren.

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Terminorganisation & Ausfallregelung

Bitte beachten Sie, dass alle Therapietermine speziell für Sie reserviert sind. Wir bitten Sie daher, Ihre vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen Termin einzuhalten, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus, damit wir den frei werdenden Platz an andere PatientInnen vergeben können.

 

Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, müssen wir Ihnen diesen leider in Rechnung stellen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei einem reibungslosen Ablauf unserer Praxisorganisation.